Ein wichtiger Baustein ist die jährliche Krebsfrüherkennung, denn eine frühzeitige Entdeckung einer bösartigen Erkrankung erhöht die Heilungschancen.
Welche Leistungen gehören zur Früherkennung:
- Ab 20.Lebensjahr gynäkologische Untersuchung
- Abstrich (jährlich) von Gebärmutterhals für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren
- Ab 35 Jahre (alle drei Jahren) Abstrich von Gebärmutterhals und HPV-Testung
- Ab 30 Jahren zusätzliche Untersuchung der Brüste
- Zwischen 50 und 55 Jahren Untersuchung auf Blut im Stuhl
- Ab 55 Jahren Überweisung zur Koloskopie
- Zwischen 50 und 69 Jahren Mammographie-Screening (alle 2 Jahre)
- Der Ultraschall der Gebärmutter und der Brust gehören nicht zur gesetzlichen Vorsorge
Wer mehr Sicherheit in der Vorsorgeuntersuchung wünscht fragt nach:
- Ultraschalluntersuchung von Gebärmutter, Eierstöcke und Blase
- Ultraschall von Brust und Achselhöhle
- Zusätzliche Abstriche von Gebärmutterhals in beiden Jahren zwischen den gesetzlichen Abstrichen
- Abstrich und Blutuntersuchung zum Ausschluss sexuell-übertragbarer Krankheiten
- Impfberatung und Impfung von HPV