Krebsfrüherkennung

Ein wichtiger Baustein ist die jährliche Krebsfrüherkennung, denn eine frühzeitige Entdeckung einer bösartigen Erkrankung erhöht die Heilungschancen.

Welche Leistungen gehören zur Früherkennung:
  • Ab 20.Lebensjahr gynäkologische Untersuchung
  • Abstrich (jährlich) von Gebärmutterhals für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren
  • Ab 35 Jahre (alle drei Jahren) Abstrich von Gebärmutterhals und HPV-Testung 
  • Ab 30 Jahren zusätzliche Untersuchung der Brüste
  • Zwischen 50 und 55 Jahren Untersuchung auf Blut im Stuhl
  • Ab 55 Jahren Überweisung zur Koloskopie
  • Zwischen 50 und 69 Jahren Mammographie-Screening (alle 2 Jahre)
  • Der Ultraschall der Gebärmutter und der Brust gehören nicht zur gesetzlichen Vorsorge
Wer mehr Sicherheit in der Vorsorgeuntersuchung wünscht fragt nach:
  • Ultraschalluntersuchung von Gebärmutter, Eierstöcke und Blase
  • Ultraschall von Brust und Achselhöhle
  • Zusätzliche Abstriche von Gebärmutterhals in beiden Jahren zwischen den gesetzlichen Abstrichen
  • Abstrich und Blutuntersuchung zum Ausschluss sexuell-übertragbarer Krankheiten
  • Impfberatung und Impfung von HPV

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